Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung (aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen).
Im Strahlenschutz gibt es drei grundsätzliche Schutzmaßnahmen:
- Inhalation
- Ingestion
In Österreich gilt seit dem 1. Januar 2004 ein novelliertes Strahlenschutzgesetz (StSG), das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz, mit dem das EU-Recht umgesetzt und das alte von 1969 abgelöst
wurde.
Hinweis: in Österreich gilt nach wie vor das Strahlenschutzgesetz aus 1969 als Stammgesetz. Es wurde lediglich durch verschiedene Novellen angepasst. Eine grundlegende Anpassung erfolgte durch
das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004.
Die Hauptbestandteile des Gesetzes sind:
Darauf aufbauend gibt es seit Juli 2006 eine Allgemeine Strahlenschutzverordnung - AllgStrSchV (BGBl. II Nr. 191/2006), die die alte Strahlenschutzverordnung von 1972 abgelöst hat, sowie - neu -
eine "Medizinische Strahlenschutzverordnung - MedStrSchV". Beide wurden durch die Anpassungen an EU-Recht notwendig. In der allgemeinen Verordnung werden die Grenzwerte für beruflich exponierte
Personen sowie für die Zivilbevölkerung allgemein definiert. Die Melde- oder Bewilligungspflichten beim Besitz, Betrieb und Umgang mit Strahlenquellen sind im Strahlenschutzgesetz geregelt.
Keine Gültigkeit hat die Strahlenschutzverordnung, wo Vorschriften über Verkehr im ADR, RID oder IATA gelten.